Gesetze / Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen SchwbWO § 28 Berlin-Klausel Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 17.06.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 72 des Schwerbehindertengesetzes auch im Land Berlin.