Gesetze / See-Berufsausbildungsverordnung
See-BAVAnlage 1 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3574 – 3585)
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||
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| Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Grundkenntnisse im Wachdienst | Gesamt 12,5 Wochen | ||||
| 1 | Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nummer 1 Buchstabe a) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) berufliche Bildungswege in der Seeschifffahrt erläutern e) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen f) wesentliche Bestimmungen der für die ausbildende Reederei geltenden Tarifverträge nennen g) Auswirkungen der wesentlichen tarif- und sozialrechtlichen Bestimmungen auf die Besatzungsmitglieder erläutern h) Gefahren des Missbrauchs von Drogen und Alkohol nennen i) soziale Verantwortung erläutern j) Beanspruchung und Belastung (unter anderem Übermüdung) beschreiben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Grundlagen im 1. Jahr | ||
| 2 | Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes (§ 5 Nummer 1 Buchstabe b) | a) Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbildenden Reederei und des Schiffsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen der ausbildenden Reederei, wie Akquisition, Transport und Verwaltung erklären c) Beziehungen der ausbildenden Reederei und ihrer Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe der ausbildenden Reederei beschreiben e) Auswirkungen der wesentlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf die Seeschifffahrt erläutern | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
| 3 | Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe c) | a) Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie die entsprechenden Kontrollorgane erläutern b) wesentliche Bestimmungen und Leitlinien der auf Schiffen geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes nennen c) sichere Arbeitsmethoden und persönliche Sicherheitsmaßnahmen an Bord nennen und anwenden d) Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, wie Giften, Dämpfen, Gasen, ätzenden und leicht entzündbaren Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, nennen und beachten e) neu an Bord gekommene Besatzungsmitglieder auf die Besonderheiten des Schiffes in Bezug auf sicheres Verhalten einweisen f) sich bei Unfallsituationen an Bord sachgerecht verhalten g) Sofortmaßnahmen bei Unfällen und sonstigen medizinischen Notfällen an Bord kennen und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Grundlagen im 1. und 2. Jahr | ||
| 4 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) | a) Arbeitsschritte festlegen b) Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen c) Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse festlegen d) Hilfsmittel bereitstellen e) Arbeitsplatz einrichten f) Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes und der Notwendigkeit personeller Unterstützung abschätzen g) Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vorgaben sicherstellen h) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen i) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
| 5 | Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) | a) technische Unterlagen lesen und anwenden b) Skizzen anfertigen c) Mess- und Prüfprotokolle erstellen d) Normen kennen und anwenden e) Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen f) Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne lesen und anwenden g) Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und auswerten h) Maschinen- und Geräteausführung erkennen und bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen zuordnen i) Protokolle anfertigen und auswerten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
| 6 | Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) | a) Aufbau und Struktur der Gefahrenabwehr erläutern b) Notwendigkeit und Methoden ständiger Gefahrenabwehr beschreiben c) Gefahrensituationen auf See und im Hafen beschreiben d) Sicherheitsplan für die Gefahrenabwehr verstehen und anwenden e) Gefahren und Risiken für das Schiff einschätzen und dokumentieren f) Rundgänge zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff erläutern g) Sicherheitsausrüstung und Sicherheitssysteme bedienen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
| 7 | Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache (§ 5 Nummer 1 Buchstabe g) | a) Fähigkeit, sich im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache zu verständigen aa) übliche Kommandos, Meldungen, seemännische Fachausdrücke und Definitionen im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache verstehen und verwenden bb) Kommunikationsmittel handhaben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
b) Signale und Alarme aa) relevante Alarme erkennen bb) Aufgaben gemäß Sicherheitsrolle erfassen und notwendige Maßnahmen durchführen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Schwerpunkt im 1. Jahr | ||||
| 8 | Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien (§ 5 Nummer 1 Buchstabe h) | a) Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den Gewässerschutz, die Reinhaltung der Luft sowie die Lärm- und Abfallvermeidung, nennen und anwenden b) Auswirkungen der Schifffahrt und betriebsbedingter sowie unbeabsichtigter Verunreinigungen auf die Meeresumwelt beschreiben c) grundlegende Umweltschutzmaßnahmen nennen d) Komplexität und Vielfalt der Meeresumwelt beschreiben e) auf Schiffen verwendete Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten rationeller Verwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Schwerpunkt im 1. Jahr | ||
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||
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| Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Wachdienst | |||||
| 1 | Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe a) | a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brückenwachdienst und Wachübergabe aa) meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und Gezeiten beobachten bb) Nachweis von Kenntnissen: – über die Benutzung und Korrektur nautischer Veröffentlichungen – bei der Auswahl von Seekarten mit angemessenem Maßstab – beim Absetzen und Überprüfen von Kursen – bei der Berechnung und Überprüfung der voraussichtlichen Ankunftszeit – beim Ermitteln von Kursen und Peilungen – beim Ermitteln der Schiffsposition – über die Bedienung der elektronischen Navigationsinstrumente – bei der Vorbereitung für die Seereise – über die Erfassung und Berechnung der Zeit in Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten | |||
b) Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch- und englischsprachigen Ruderkommandos aa) Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezeichen auf See und auf Revierfahrt unter Beachtung der Steuereigenschaften des Schiffes steuern bb) Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim Ein- und Auslaufen unterstützen cc) Manövrierverhalten des Schiffes beschreiben c) Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks aa) Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage unter Beachtung der Ausweichregeln (KVR) erkennen und melden bb) Objekte auf See und an Land, insbesondere internationale Betonnungs- und Befeuerungssysteme nach Funktion und Kennung erkennen und melden d) Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes aa) Signale geben und erkennen bb) Signalmittel handhaben cc) Notsignale nennen und erläutern | 6 | 5 | 11 | ||
e) Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes aa) Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schleppverbindungen herstellen bb) Ankergeschirr bedienen cc) Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lotsengeschirr klarmachen dd) Landverbindungen herstellen, insbesondere mit Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und Entsorgungsleitungen | 1 | 1 | 1 | ||
| 2 | Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe b) | a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffsmaschinenbetrieb und Wachübergabe aa) Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drücke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, aufzeichnen und einschätzen bb) Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen, aufzeichnen und einschätzen cc) auf Anweisung transportable Messeinrichtungen auswählen, vorbereiten und einsetzen dd) nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten ee) Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertragungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeichnen und einschätzen ff) Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanlagen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge- und Ballastsystem kennen | 10 | 5 | 6 |
b) Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen aa) Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung und Inspektion erkennen und eingrenzen bb) Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesen cc) Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche Ursachen untersuchen und protokollieren dd) Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Störungen nach Anweisung festlegen und einleiten | |||||
c) Bunker, Ver- und Entsorgung aa) Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevorgänge vorbereiten bb) Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen und lösen cc) vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen dd) Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe- und Ölwechselvorgängen nennen und erläutern ee) Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen und einschätzen | 1 | 1 | 1 | ||
| Ladungs- und Umschlagstechnik | |||||
| 3 | Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe c) | a) Arbeiten mit Tauwerk aa) Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und handhaben bb) Knoten und Steke nach Anwendungszweck herstellen cc) nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, bekleiden und betakeln dd) Zustand von Tauwerk sowie laufendem und stehendem Gut einschätzen | 1 | 1 | |
b) Handhaben von Ladungsgütern und Stores aa) die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladungen und Stores beachten und diese entsprechend handhaben bb) feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter sowie Stores nach ihren typischen Eigenschaften, Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Beispiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Behandlungshinweise beachten | |||||
c) Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks aa) Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbereiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereitlegen von Laschmaterialien bb) Reinigen von Laderäumen und Tanks | |||||
d) Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung und Stores aa) Techniken der Ladungs- und Storesicherung sowie geeignete Hilfsmittel auswählen bb) Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung aus Holz und anderen Materialien herstellen cc) Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen und auf Funktionsfähigkeit kontrollieren dd) Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung ausführen | 2 | 3 | 4 | ||
e) Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge aa) bei der Überwachung von Umschlag und Stauung mitwirken bb) Laderaum- und Ladetankpläne lesen cc) Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaffenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollieren dd) Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der Ergebnisse | |||||
f) Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtungen aa) Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbarkeit auswählen und handhaben bb) Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pumpen beim Ladungsumschlag handhaben cc) Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhaben dd) Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen | |||||
| Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung | |||||
| 4 | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) | a) Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes aa) die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennen bb) Verhalten und Maßnahmen in Notfällen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Schwerpunkt im 1. Jahr | ||
b) Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen aa) Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schiffen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Verbrennung und der Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe erkennen bb) Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurteilen cc) baulichen Brandschutz anhand von Sicherheitsplänen erfassen dd) Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an Bord verfolgen ee) Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen ff) Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitzeschutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüstungen auswählen und handhaben gg) Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung erkennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brandbekämpfung anwenden hh) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte dem Einsatzfall zuordnen ii) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte handhaben jj) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrgeräte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen und instand setzen kk) beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwirken | 2 | 2 | 1 | ||
c) Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst aa) Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Rettungsmittel dem Seenotfall zuordnen bb) Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall zuordnen cc) Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf Funktion prüfen dd) Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen handhaben ee) Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwenden ff) Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen gg) Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand setzen hh) Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen und protokollieren | 2 | 2 | 1 | ||
d) Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Notfällen sowie Versorgen von Verletzten aa) Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden bb) bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren Besatzungen in Notfällen mitwirken cc) Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicherheitsrisiken erkennen dd) Körperbau und Körperfunktionen kennen ee) Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und durchführen | 0,5 | ||||
| Schiffsbetriebstechnik Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik | |||||
| 5 | Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe e) | a) Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen | 1 | 1 | |
b) Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen aa) Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparaten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsystem erfassen bb) Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen cc) Elektromotoren und Generatoren in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen dd) Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb erfassen und bedienen | 4 | 6 | |||
c) Grundkenntnisse der pneumatischen und hydraulischen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Bedienung aa) Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und Wirkungsweise kennen bb) pneumatische und hydraulische Bauelemente einschließlich Rohrleitungen austauschen | 2 | 2 | |||
| Wartung und Instandsetzung | |||||
| 6 | Wartung und Instandsetzung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe f) | a) Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln aa) Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus technischen Unterlagen ermitteln und bereitstellen bb) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen cc) Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen, wechseln und umweltgerecht lagern und entsorgen dd) Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsangaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen und reinigen ee) Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und austauschen ff) mechanische Verbindungen einschließlich Sicherungselemente kontrollieren gg) elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren Anschlüsse kontrollieren hh) Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Geräuschentwicklung kontrollieren | |||
b) Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen aa) Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel auswählen und bereitstellen bb) Demontagehilfen auf- und abbauen cc) Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach Demontageangaben ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Montage kennzeichnen und ablegen dd) Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern | 5 | 10 | 10 | ||
c) Montage vorbereiten aa) Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen bb) Bauteile und Baugruppen für den funktionsgerechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflächen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen, Oberflächenform und -beschaffenheit anpassen d) Montieren aa) Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sichtprüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtoleranzen passen, justieren, verbinden und sichern bb) während des Montagevorgangs Einzelfunktionen zwischenprüfen cc) Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben abdichten dd) Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen herstellen e) Transportieren aa) handbediente Hebezeuge handhaben bb) Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern und transportieren | |||||
f) Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen aa) Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wiederverwendbarkeit prüfen bb) Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfen cc) Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen bearbeiten dd) Ersatzteile aus Metallen herstellen ee) Rohrleitungen verlegen, auswechseln und instand setzen | |||||
g) Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten aa) Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und anwenden bb) mit Materialien und Geräten für Konservierungs-, Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht umgehen cc) turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten erläutern und durchführen dd) Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord nennen und durchführen ee) sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschreiben und durchführen ff) Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschreiben, instand halten und handhaben | 1 | 1 | |||
| Bearbeiten von Metallen | |||||
| 7 | Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) | a) Prüfen, Messen, Lehren aa) Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen bb) Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln cc) Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen dd) Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen ee) mit festen und verstellbaren Lehren prüfen ff) Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen | |||
b) Anreißen, Körnen, Kennzeichnen aa) Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und -oberflächen anreißen bb) Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnen cc) Werkstücke und Bauteile kennzeichnen | 3 | 1 | |||
c) Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken aa) Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigen bb) Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen cc) Werkzeuge ausrichten und spannen | |||||
d) manuelles Spanen aa) Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen bb) Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen cc) Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägen dd) Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden ee) Rohrgewinde herstellen | 2 | 1 | |||
e) maschinelles Spanen vorbereiten aa) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen bb) Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen cc) Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen | |||||
f) Bohren, Senken, Reiben aa) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellen bb) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen | 1 | 2 | 1 | ||
g) Drehen aa) Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen h) Sägen aa) Werkstücke mit Sägemaschinen sägen i) Anschleifen aa) Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen | |||||
j) Trennen aa) Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren bb) Rohre mit Rohrabschneidern trennen cc) Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen | 1 | 2 | 1 | ||
k) Umformen aa) Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen bb) Rohre aus Stahl kalt umformen cc) Bleche, Rohre und Profile warm umformen dd) Bleche, Rohre und Profile biegerichten | |||||
l) Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen) aa) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren bb) Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichern cc) Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen dd) Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen ee) Rohrschraubverbindungen herstellen ff) Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen | |||||
m) Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizierung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens aa) Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellen bb) Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswählen cc) Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten dd) Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen ee) Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen | |||||