Gesetze / Seeleute-Befähigungsverordnung See-BV § 17 Teilnehmerverzeichnis Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 24.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Der Anbieter hat ein Verzeichnis der Teilnehmer zu führen, die einen Lehrgang innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgreich abgeschlossen haben.