Gesetze / See-BV / Änderungen

Änderungen im See-BV

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

13.04.2025

§ 39 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse

01.01.2025

§ 61 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

01.07.2024

§ 2 Begriffsbestimmungen · § 3 Zuständigkeiten · § 11 Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen · § 14 Aufhebung der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen · § 62 Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis)

20.04.2024

§ 6 Mindestalter · § 9 Einschränkungen · § 20 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum · § 23 Täuschungen und sonstige rechtswidrige Praktiken im Zusammenhang mit Bescheinigungen · § 25 Ausnahmegenehmigungen · § 39 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse · § 45 Befähigungsnachweise zum Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten sowie schnellen Bereitschaftsbooten · § 48 Befähigungsnachweise für Besatzungsmitglieder in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Grundausbildung in der Gefahrenabwehr)

17.05.2022

§ 2 Begriffsbestimmungen

28.08.2021

§ 11 Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen · § 33 Befähigungszeugnisse

24.08.2021

§ 2 Begriffsbestimmungen · § 3 Zuständigkeiten · § 5 Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Bescheinigungen · § 6 Mindestalter · § 7 Persönliche Eignung · § 8 Befristungen · § 9 Einschränkungen · § 10 Berufseingangsprüfungen und berufsrechtliche Akkreditierung · § 11 Qualitätsnormen für Ausbildung und Prüfungsleistungen · § 12 Qualitätssicherung · § 13 (weggefallen) · § 14 Aussetzen der Anerkennung als Berufseingangsprüfungen · § 15 Anforderungen an Lehrgänge · § 16 Zulassung von Lehrgängen · § 17 Teilnehmerverzeichnis · § 20 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum · § 21 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise aus Drittstaaten · § 22 Ausländische Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise · § 24 Genehmigungen bei Abweichungen vom Ausbildungsgang und dem Erwerb von Bescheinigungen · § 26 Mitführungspflicht · § 27 Ersatzausstellungen, inhaltsgleiche Bescheinigungen und Umtausch · § 28 Anforderungen an Seefahrtzeiten · § 29 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise · § 30 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse · § 31 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise · § 33 Befähigungszeugnisse · § 34 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse · § 35 Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker · § 36 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse zum GMDSS-Funker · § 37 Anforderungen an Seefahrtzeiten · § 38 Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise · § 39 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse · § 40 Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungsnachweise · § 41 Befähigungszeugnis und Befähigungsnachweis · § 42 Voraussetzungen für den Erwerb des Befähigungszeugnisses und Befähigungsnachweises · § 43 Befähigungsnachweis zum Schiffsmechaniker · § 44 Befähigungsnachweis hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit an Bord (Sicherheitsgrundausbildung) · § 45 Befähigungsnachweise zum Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten sowie schnellen Bereitschaftsbooten · § 46 Befähigungsnachweis zur Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen · § 47 Befähigungsnachweis von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Gefahrenabwehrbeauftragter) · § 48 Befähigungsnachweise für Besatzungsmitglieder in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff (Grundausbildung in der Gefahrenabwehr) · § 49 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Öltankschiffen und Chemikalientankschiffen · § 50 Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Flüssiggastankschiffen · § 50a Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die dem IGF-Code unterliegen · § 50b Befähigungsnachweise für den Schiffsdienst auf Schiffen, die in Polargewässern verkehren · § 51 Qualifikationsnachweise für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen · § 52 Allgemeine Voraussetzungen für die Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen · § 53 Gültigkeitsverlängerung von Befähigungszeugnissen · § 54 Gültigkeitsverlängerung von Befähigungsnachweisen · § 55 (weggefallen) · § 56 Entzug von Befähigungszeugnissen · § 62 Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt (Seeleute-Ausweis) · § 63 Umgang mit personenbezogenen Daten · § 64 Übergangsbestimmungen