Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SprachfestFörderverordnung
SfFV§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für das Verfahren der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung.
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SfFVDiese Verordnung gilt für das Verfahren der Sprachstandsfeststellung und der kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung.