Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SprachfestFörderverordnung
SfFV§ 2 Grundsatz zur Zusammenarbeit
Das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung für die Kinder, die sich im Jahr vor der Einschulung befinden, erfolgt auf der Grundlage einer engen Kooperation zwischen der Kindertagesstätte und den für ihre Kinder nach Schulbezirkssatzung zuständigen Schulen sowie dem staatlichen Schulamt.