Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über Sonderlehrgänge zum Erwerb des Fischereischeines
SoLFischV§ 18 In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 1. Dezember 1999
Der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung
Wolfgang Birthler