Gesetze / SoldUrlV · BGBl I 1957, 529

Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten

12 Normen · ausgefertigt 20.05.1957 · Änderungen

  1. Erster Abschnitt · Erholungs- und Heimaturlaub
  2. § 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
  3. (XXXX) §§ 2 und 3 (weggefallen)
  4. § 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
  5. § 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
  6. § 6 Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
  7. § 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
  8. § 8 Auslandsverwendung
  9. Zweiter Abschnitt · Sonderurlaub
  10. § 9 Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
  11. § 10 Sachbezüge
  12. § 11 Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium
  13. (XXXX) §§ 12 u. 16 (weggefallen)
  14. § 13
  15. Dritter Abschnitt · Schlußvorschriften
  16. § 14 Zuständigkeit
  17. § 15 Urlaub nach dem Eignungsübungsgesetz