Gesetze / SoldUrlV · BGBl I 1957, 529
Verordnung über den Urlaub der Soldatinnen und Soldaten
12 Normen · ausgefertigt 20.05.1957 · Änderungen
- Erster Abschnitt · Erholungs- und Heimaturlaub
- § 1 Erholungsurlaub der Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- (XXXX) §§ 2 und 3 (weggefallen)
- § 4 Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr und vor Beginn des Fachschulbesuches
- § 5 Erholungsurlaub der sonstigen Soldatinnen und Soldaten
- § 6 Urlaub zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit
- § 7 Urlaub zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit
- § 8 Auslandsverwendung
- Zweiter Abschnitt · Sonderurlaub
- § 9 Anwendung der Vorschriften für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
- § 10 Sachbezüge
- § 11 Urlaub der Sanitätsoffizier-Anwärterinnen und Sanitätsoffizier-Anwärter zum Studium
- (XXXX) §§ 12 u. 16 (weggefallen)
- § 13
- Dritter Abschnitt · Schlußvorschriften
- § 14 Zuständigkeit
- § 15 Urlaub nach dem Eignungsübungsgesetz