Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung

SoldUrlV

§ 10 Sachbezüge

Bei der Gewährung eines Urlaubs unter Wegfall der Geldbezüge entfallen auch die Sachbezüge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist.

§ 9 § 11