Gesetze / Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland
SparSichSaarG§ 14 Form der Gutschrift bei Bausparguthaben
Beruht der Anspruch auf Leistung gegen den Bund auf einem Bausparguthaben, so wird die Gutschrift auf dem Bausparkonto erteilt. Satz 1 gilt entsprechend für Guthaben bei der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter.