Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Spielbankabgabenanteilverordnung

SpielantV

§ 2

(1) § 1 ist erstmals für den Kalendermonat anzuwenden, in dem mit dem Spielbetrieb begonnen wurde.

(2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 22. Oktober 1998

Der Minister des Innern

Alwin Ziel

§ 1