Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Spielbankabgabenanteilverordnung
SpielantV§ 2
(1) § 1 ist erstmals für den Kalendermonat anzuwenden, in dem mit dem Spielbetrieb begonnen wurde.
(2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Potsdam, den 22. Oktober 1998
Der Minister des Innern
Alwin Ziel