Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Spielhallenverbundverordnung

SpielhVerbV

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt vier Wochen nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 18. Januar 2022

Die Ministerin für Soziales, Gesundheit,

Integration und Verbraucherschutz

Ursula Nonnemacher

§ 4