Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sparkassenanpassungsverordnung

SpkAV

§ 2 Gewährträgerschaft bei Aufhebung der Kreisfreiheit

(1) (nichtig)

(2) Mit der Aufhebung der Kreisfreiheit von

Eisenhüttenstadt wird der neu gebildete Landkreis Oder-Spree

Gewährträger der Stadt- und Kreissparkasse Eisenhüttenstadt.

§ 1 § 3