Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Sparkassenanpassungsverordnung
SpkAV§ 2 Gewährträgerschaft bei Aufhebung der Kreisfreiheit
(1) (nichtig)
(2) Mit der Aufhebung der Kreisfreiheit von
Eisenhüttenstadt wird der neu gebildete Landkreis Oder-Spree
Gewährträger der Stadt- und Kreissparkasse Eisenhüttenstadt.