Gesetze / Steueränderungsgesetz 1969
StÄndG 1969Schlußformel
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.
Gesetze / Steueränderungsgesetz 1969
StÄndG 1969Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.