Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 2022§ 89 Arbeitsausschüsse
(1) Der Koordinierungsausschuss kann zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben Arbeitsausschüsse bilden.
(2) Mit Zustimmung der obersten Landesbehörden können in die Arbeitsausschüsse weitere sachverständige Beschäftigte aufgenommen werden.