Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 2022§ 90 Beteiligung der Personalvertretungen
Landesrechtliche Vorschriften über die Beteiligung der Personalvertretungen der Beamtinnen und Beamten bleiben unberührt.
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StBAPO 2022Landesrechtliche Vorschriften über die Beteiligung der Personalvertretungen der Beamtinnen und Beamten bleiben unberührt.