Gesetze / Steuerberatungsgesetz StBerG § 78 Satzung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.