Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 78 Satzung

Jede Steuerberaterkammer gibt sich ihre Satzung selbst. Die Satzung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Satzung und deren Änderungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 77c § 79