Gesetze / StFachAngAusbV 2023 · BGBl I 2022, 1390
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
20 Normen · ausgefertigt 03.08.2022 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
- § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
- § 5 Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
- § 6 Zeitpunkt
- § 7 Inhalt
- § 8 Prüfungsbereiche
- § 9 Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“
- § 10 Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“
- Abschnitt 3 · Abschlussprüfung
- § 11 Zeitpunkt
- § 12 Inhalt
- § 13 Prüfungsbereich
- § 14 Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
- § 15 Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
- § 16 Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
- § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 4 · Schlussvorschrift
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten