Gesetze / StFachAngAusbV 2023 · BGBl I 2022, 1390

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten

20 Normen · ausgefertigt 03.08.2022 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Ausbildungsplan
  9. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  10. § 6 Zeitpunkt
  11. § 7 Inhalt
  12. § 8 Prüfungsbereiche
  13. § 9 Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“
  14. § 10 Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“
  15. Abschnitt 3 · Abschlussprüfung
  16. § 11 Zeitpunkt
  17. § 12 Inhalt
  18. § 13 Prüfungsbereich
  19. § 14 Prüfungsbereich „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
  20. § 15 Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
  21. § 16 Prüfungsbereich „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“
  22. § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  23. § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  24. § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
  25. Abschnitt 4 · Schlussvorschrift
  26. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  27. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten