Gesetze / Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung

StFachAngAusbV 2023

§ 13 Prüfungsbereich

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“,
2.
„Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“,
3.
„Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 12 § 14