Gesetze / Strafprozeßordnung StPO § 480 Unberührt bleibende Übermittlungsregelungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Besondere gesetzliche Bestimmungen, die die Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren anordnen oder erlauben, bleiben unberührt.