Gesetze / Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
StStatG1995§3V§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
StStatG1995§3VDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.