Gesetze / Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
StStatG1995§3VSchlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Gesetze / Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
StStatG1995§3VDer Bundesrat hat zugestimmt.