Gesetze / StmStbAusbV · BGBl I 2018, 447

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin

27 Normen · ausgefertigt 13.04.2018 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  4. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  5. § 2 Dauer der Berufsausbildung
  6. § 3 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
  7. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  8. § 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  9. § 6 Ausbildungsplan
  10. Abschnitt 2 · Zwischenprüfung
  11. § 7 Ziel und Zeitpunkt
  12. § 8 Inhalt
  13. § 9 Prüfungsbereich
  14. Abschnitt 3 · Gesellenprüfung
  15. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  16. § 10 Ziel und Zeitpunkt
  17. § 11 Inhalt
  18. Unterabschnitt 2 · Fachrichtung Steinmetzarbeiten
  19. § 12 Prüfungsbereiche
  20. § 13 Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit
  21. § 14 Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages
  22. § 15 Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten
  23. § 16 Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten
  24. § 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  25. § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  26. Unterabschnitt 3 · Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten
  27. § 19 Prüfungsbereiche
  28. § 20 Prüfungsbereich Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit
  29. § 21 Prüfungsbereich Ausführen eines Auftrages
  30. § 22 Prüfungsbereich Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten
  31. § 23 Prüfungsbereich Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten
  32. § 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  33. § 25 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  34. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  35. § 26 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  36. § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  37. Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steinmetz und Steinbildhauer und zur Steinmetzin und Steinbildhauerin