Gesetze / Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung
StmStbAusbV§ 12 Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.