Gesetze / Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung
StmStbAusbV§ 19 Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.