Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV 2018§ 171 Dosis- und Messgrößen
Die für die Messungen und Ermittlungen von Expositionen maßgeblichen Messgrößen, Dosisgrößen, Wichtungsfaktoren, Dosiskoeffizienten und die dazugehörigen Berechnungsgrundlagen bestimmen sich nach Anlage 18.