Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV 2018§ 28 Ermittlung der von Rückständen verursachten Expositionen
Die von Rückständen verursachten Expositionen sind nach den in Anlage 6 festgelegten Grundsätzen zu ermitteln.
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StrlSchV 2018Die von Rückständen verursachten Expositionen sind nach den in Anlage 6 festgelegten Grundsätzen zu ermitteln.