Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Strom
StromBGebVAnlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 858)
| Laufende Nummer | Gebührentatbestand | Gebührenhöhe in Euro |
| 1. | Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach den §§ 16, 23 des Windenergie-auf-See-Gesetzes für Windenergieanlagen auf See | 4 712,00 |
| 2. | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche, für die dem Bieter ein Zuschlag erteilt wurde | |
| 2.1 | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-3.7 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen | 6 187 604,98 |
| 2.2 | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-3.8 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen | 5 544 096,54 |
| 2.3 | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche O-1.3 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen | 8 188 751,56 |
| 3. | Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See nach § 68 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 15 382,00 |
| 4. | Zuweisung der Netzanbindungskapazität nach § 70 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 3 778,00. |