Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Strom

StromBGebV

Anlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 743)



Laufende
Nummer
GebührentatbestandGebührenhöhe
in Euro
1.Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach den §§ 16, 23 des Windenergie-auf-See-Gesetzes für Windenergieanlagen auf See        5 119,00
2.Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche, für die dem Bieter ein Zuschlag erteilt wurde
2.1Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-3.7 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen  6 187 604,98
2.2Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-3.8 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen  5 544 096,54
2.3Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche O-1.3 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen  8 188 751,56
2.4Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-7.2 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen17 285 127,99
3.Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See nach § 68 des Windenergie-auf-See-Gesetzes      16 702,00
4.Zuweisung der Netzanbindungskapazität nach § 70 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes        4 099,00
5.Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach § 67a und § 71 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes in Verbindung mit der Sonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung zur Ermittlung der Antragsberechtigung für im Flächenentwicklungsplan festgelegte sonstige Energiegewinnungsbereiche      48 309,62.
§ 2