Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Strom
StromBGebVAnlage (zu § 1)Gebührenverzeichnis
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 743)
| Laufende Nummer | Gebührentatbestand | Gebührenhöhe in Euro |
|---|---|---|
| 1. | Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach den §§ 16, 23 des Windenergie-auf-See-Gesetzes für Windenergieanlagen auf See | 5 119,00 |
| 2. | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche, für die dem Bieter ein Zuschlag erteilt wurde | |
| 2.1 | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-3.7 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen | 6 187 604,98 |
| 2.2 | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-3.8 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen | 5 544 096,54 |
| 2.3 | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche O-1.3 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen | 8 188 751,56 |
| 2.4 | Durchführung der Voruntersuchungen der Fläche N-7.2 des Flächenentwicklungsplans 2020, deren Ergebnisse nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Windenergie-auf-See-Gesetzes dem bezuschlagten Bieter zugutekommen | 17 285 127,99 |
| 3. | Feststellung einer Pilotwindenergieanlage auf See nach § 68 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 16 702,00 |
| 4. | Zuweisung der Netzanbindungskapazität nach § 70 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes | 4 099,00 |
| 5. | Durchführung eines Zuschlagsverfahrens nach § 67a und § 71 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes in Verbindung mit der Sonstige-Energiegewinnungsbereiche-Verordnung zur Ermittlung der Antragsberechtigung für im Flächenentwicklungsplan festgelegte sonstige Energiegewinnungsbereiche | 48 309,62. |