Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schlüsselzuweisung Plus-Verteilverordnung

SzPlusVertV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Anforderungen und das Verfahren für die Berechnung und Festsetzung des Zuschlages zu den Schlüsselzuweisungen gemäß § 5 Absatz 4 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes, den Gemeinden und verbandsgemeindeangehörige Gemeinden mit einer im Ergebnis des kommunalen Finanzausgleichs im Landesvergleich erheblich unterdurchschnittliche Finanzkraft je Einwohnerin oder Einwohner in den Ausgleichsjahren 2023 bis 2026 erhalten. Der Zuschlag zu den Schlüsselzuweisungen wird gemäß § 5 Absatz 4 Satz 3 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes als Schlüsselzuweisung Plus bezeichnet.

§ 2