Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schlüsselzuweisung Plus-Verteilverordnung
SzPlusVertV§ 2 Gegenstand
Mit der Schlüsselzuweisung Plus sollen die allgemeinen Schlüsselzuweisungen so aufgestockt werden, dass keine Gemeinde oder verbandsgemeindeangehörige Gemeinde ein relativ definiertes Finanzkraftniveau unterschreitet und damit eine relative Mindestausstattung im horizontalen Finanzausgleich sichergestellt wird.