Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schlüsselzuweisung Plus-Verteilverordnung

SzPlusVertV

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Potsdam, den 6. März 2023

Die Ministerin der Finanzen und für Europa

Katrin Lange

§ 7