Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Schlüsselzuweisung Plus-Verteilverordnung
SzPlusVertV§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Potsdam, den 6. März 2023
Die Ministerin der Finanzen und für Europa
Katrin Lange