Gesetze / Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung
TermVInfGebV§ 2 Gebührenentstehung
Für die Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld ist § 4 des Bundesgebührengesetzes entsprechend anzuwenden.
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TermVInfGebVFür die Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld ist § 4 des Bundesgebührengesetzes entsprechend anzuwenden.