Gesetze / Triebfahrzeugführerscheinverordnung TfV § 18 Rechts- und Fachaufsicht Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Zur aktuellen Fassung → Die zuständige Behörde führt die Rechts- und Fachaufsicht über die von ihr nach dieser Verordnung anerkannten Personen und Stellen.