Gesetze / Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
Tier-LMÜVAnlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)
1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
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2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde
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3.
(weggefallen)
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch
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