Gesetze / Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Tier-LMÜV

Anlage 1 (zu § 8)Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)



1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

[Abbildung]
2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde

[Abbildung]
3.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b

[Abbildung]
 ___    3,5 cm    ___
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch

[Abbildung]
§ 10