Gesetze / Tier-LMHV · BGBl I 2007, 1816, 1828

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs

33 Normen · ausgefertigt 08.08.2007 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 1a · Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
  5. § 2a Hausschlachtungen
  6. § 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
  7. § 2c Verbote und Beschränkungen
  8. Abschnitt 2 · Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
  9. § 3 Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen bestimmter Primärerzeugnisse und Lebensmittel tierischen Ursprungs
  10. § 4 Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild
  11. § 4a Inverkehrbringen von erlegten Wildschweinen und Dachsen, bei denen die Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen durch den Jäger erfolgt ist
  12. § 5 Verbote und Beschränkungen
  13. Abschnitt 3 · Anforderungen an den Einzelhandel
  14. § 6 Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 Buchstabe b Nummer ii der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  15. § 7 Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
  16. § 8 Verbote
  17. Abschnitt 4 · Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  18. § 9 Zulassung von Betrieben
  19. § 10 Informationen zur Lebensmittelkette
  20. § 11 (weggefallen)
  21. § 12 Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
  22. § 13 Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
  23. § 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
  24. § 14 Untersuchung von Rohmilch nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nummer 2 Satz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  25. § 15 Gebote, Verbote und Beschränkungen
  26. Abschnitt 5 · Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
  27. § 16 Warnhinweis bei Hackfleisch und Fleischzubereitungen
  28. § 16a Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
  29. § 17 Abgabe von Rohmilch oder Rohrahm an Verbraucher
  30. § 18 Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
  31. § 19 Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
  32. § 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
  33. § 20 (weggefallen)
  34. § 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
  35. § 21 Betriebseigene Kontrollen und Nachweise
  36. § 22 Verbote und Beschränkungen
  37. Abschnitt 6 · Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  38. § 23 Straftaten
  39. § 24 Ordnungswidrigkeiten
  40. Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
  41. § 25 (weggefallen)
  42. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fischereierzeugnissen oder von lebenden Muscheln
  43. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Eiern
  44. Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
  45. Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 1) Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild
  46. Anlage 5 (zu § 7 Satz 1) Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
  47. Anlage 6 (zu § 9 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)
  48. Anlage 7 (zu § 10 Absatz 2) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
  49. Anlage 8 (zu § 12) Muster
  50. Anlage 8a (zu § 2b Absatz 2, § 4 Absatz 3 und § 4a) Wildursprungsschein für Untersuchung auf Trichinen im Falle der Trichinenprobenahme durch den Jäger (§ 6 Absatz 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)
  51. Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf
  52. Anlage 9 (zu § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 18 Absatz 1 und 2 und § 21 Absatz 3 Nummer 4) Anforderungen an Vorzugsmilch