Gesetze / Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Tier-LMHVAnlage 8 (zu § 12) Muster
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Begleitschein
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
1.
Angaben zum Tier:
| Tierart:..... | Rasse: ..... | Geschlecht:..... | Alter:..... |
| Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung..... | |||
2.
Der unterzeichnende LebensmittelunternehmerName, Adresse:
Registriernummer des Erzeugerbetriebs:
erklärt:Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.
Das Tier
Registriernummer des Erzeugerbetriebs:
erklärt:Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof
.....
in ..... gebracht.
Das Tier
–
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,
–
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en
| ...... | |
| ...... | |
| (Ort, Datum) | (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers) |
3.
(weggefallen)