Gesetze / Tierschutzkommissions-Verordnung
TierSchKomV§ 4 Wahl des Vorsitzenden
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter.
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TierSchKomVDie Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter.