Gesetze / TierSeuchSchBMV · BGBl I 1992, 2437 (1993 I 63); 1994 II 515

Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren

58 Normen · ausgefertigt 28.12.1992 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Bescheinigungen
  6. § 4 Anzeige und Registrierung
  7. § 5 Buchführung
  8. § 6 Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse
  9. § 7 Zuständigkeit, allgemeiner Genehmigungsgrundsatz
  10. Abschnitt 2 · Innergemeinschaftliches Verbringen
  11. Unterabschnitt 1 · Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen
  12. § 8 Genehmigungsfreies Verbringen
  13. § 9 Genehmigungspflichtiges Verbringen
  14. § 9a Verbringungsverbot für Tiere
  15. § 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
  16. § 10 Verbringungsverbot für bestimmte Waren
  17. § 10a Weitere Verbringungsverbote
  18. § 11 Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren
  19. § 12 Verbringen nach anderen Mitgliedstaaten
  20. § 13 Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
  21. § 13a Besondere Bestimmungen für Affen und Halbaffen
  22. § 14 Besondere Bestimmungen für Fische
  23. § 14a
  24. § 14b
  25. § 15 Zulassungsbedürftige Betriebe
  26. § 16 Bekanntgabe der Zulassungen
  27. § 17 Ruhen der Zulassung
  28. § 18 Kennzeichnung
  29. Unterabschnitt 2 · Überwachung des innergemeinschaftlichen Verbringens
  30. § 19 Anzeige der Ankunft
  31. § 20 Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung
  32. § 21 Sonstige Maßnahmen
  33. Abschnitt 3 · Einfuhr
  34. Unterabschnitt 1 · Anforderungen an die Einfuhr
  35. § 22 Genehmigungsfreie Einfuhr
  36. § 23 Sonderbestimmungen für den Handel mit bestimmten Drittländern
  37. § 23a Sonderbestimmungen für die Einfuhr von in Drittländern zurückgewiesenen Sendungen
  38. § 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
  39. § 24a Einfuhrverbot für bestimmte Waren
  40. § 25 Besondere Einfuhrverbote
  41. § 26 Einfuhr über bestimmte Überwachungsstellen
  42. § 27 Einfuhruntersuchung
  43. § 28
  44. Unterabschnitt 2 · Maßnahmen bei der Einfuhr
  45. § 29 Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle, physische Untersuchung
  46. § 30 Bescheinigungen
  47. § 31 Zurückweisung
  48. Unterabschnitt 3 · Vorschriften über eingeführte Tiere und Waren
  49. § 32 Allgemeine Bestimmung
  50. § 33 Eingeführte Schlachttiere
  51. § 34 Eingeführte Nutz- und Zuchttiere, eingeführte Bruteier sowie daraus geschlüpftes Geflügel
  52. § 34a Eingeführte Affen und Halbaffen
  53. § 35 Eingeführte Vögel
  54. § 36
  55. § 36a Verbringen eingeführter Waren in Lager in Freizonen, Freilager und Zolllager
  56. Abschnitt 4 · Durchfuhr
  57. § 36b Durchfuhrverbot für bestimmte Waren
  58. § 37 Anforderungen an die Durchfuhr
  59. Abschnitt 4a · Ausfuhr
  60. § 37a Verbote und Beschränkungen
  61. Abschnitt 5 · Ausnahmen
  62. § 38 Tiere
  63. § 39 Waren
  64. § 39a Anwendung von Unionsrecht
  65. Abschnitt 6 · Befugnisse der Behörde, Ordnungswidrigkeiten
  66. § 40 Befugnisse der Behörde
  67. § 41 Ordnungswidrigkeiten
  68. Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
  69. § 42 Übergangsvorschriften
  70. § 43 Wirksamwerden von Bekanntmachungen
  71. § 43a (weggefallen)
  72. § 44
  73. Anlage 1 (zu § 4) *Fe Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind */
  74. Anlage 2 (zu § 6 Abs. 1) *Fe Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse */
  75. Anlage 3 (zu § 8 Abs. 1 und 4) Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren und Waren und deren Einfuhr aus EWR-Staaten nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen
  76. Anlage 4 (zu §§ 9, 23a, 24, 24a Abs. 1 Satz 1, §§ 26 und 27 Abs. 1 Satz 1) Tiere und Waren, deren Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten und deren Einfuhr der Genehmigung bedarf
  77. Anlage 5 (zu § 9a) *Fe Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist */
  78. Anlage 6 (zu § 13 Abs. 3) *Fe Voraussetzungen für die Zulassung nichtöffentlicher Schlachtstätten */
  79. Anlage 7 (zu § 15) Zulassungsbedürftige Betriebe
  80. Anlage 8 (zu § 18) Kennzeichnungsmethoden
  81. Anlage 9 (zu § 22 Abs. 1, 3 und 4, §§ 23a, 24a Abs. 1, §§ 26 und § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 Satz 1) *Fe Einfuhr von Tieren und Waren nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen */
  82. Anlage 9a (zu § 22 Abs. 2, §§ 23a, 26 und 27 Abs. 4) *Fe Einfuhr von Gegenständen nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen */
  83. Anlage 9b (zu § 25 Abs. 1 und 3) *Fe Verbot der Einfuhr von Tieren auf Grund des Unionsrecht */
  84. Anlage 10 (zu § 25 Abs. 2 und 3) *Fe Besondere Verbote und Beschränkungen der Einfuhr von Tieren und Waren auf Grund des Unionsrecht */
  85. Anlage 10a (zu § 29 Abs. 1) *Fe Durchführung der Dokumentenprüfung bei Tieren */
  86. Anlage 11 (zu § 29 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1) *Fe Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Tieren */
  87. Anlage 12 (zu § 29 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 Nr. 2) *Fe Durchführung der Nämlichkeitskontrolle und physischen Untersuchung bei Waren */
  88. Anlage 13 (zu § 37 Abs. 1 Satz 2) *Fe Waren, deren Durchfuhr bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Genehmigung zulässig ist */