Gesetze / Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

TierSeuchSchBMV

§ 9a Verbringungsverbot für Tiere

Es ist verboten, Tiere der in Anlage 5 Spalte 1 genannten Arten innergemeinschaftlich zu verbringen, wenn sie die dort für sie in Spalte 2 festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

§ 9 § 9b