Gesetze / Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
TierSeuchSchBMV§ 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr
Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.
Gesetze / Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
TierSeuchSchBMVDie Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.