Gesetze / Tierzuchtdurchführungsverordnung
TierZDV§ 31 Zulassungsvoraussetzungen
An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.