Gesetze / Tierzuchtdurchführungsverordnung

TierZDV

§ 31 Zulassungsvoraussetzungen

An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
§ 30 § 32