Gesetze / TierZDV · BGBl I 2021, 2904

Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes,

36 Normen · ausgefertigt 13.07.2021 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Kapitel 1 · Allgemeine Bestimmungen
  4. § 1 Begriffsbestimmungen
  5. Kapitel 2 · Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
  6. § 2 Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
  7. § 3 Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
  8. § 4 Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
  9. § 5 Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
  10. § 6 Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
  11. § 7 Pferdesportliche Veranstaltungen
  12. § 8 Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
  13. § 9 Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
  14. Kapitel 3 · Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
  15. Abschnitt 1 · Künstliche Besamung
  16. § 10 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
  17. § 11 Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
  18. § 12 Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
  19. § 13 Kennzeichnung von Samen
  20. § 14 Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
  21. § 15 Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
  22. Abschnitt 2 · Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
  23. § 16 Prüfeinsatz
  24. Abschnitt 3 · Embryotransfer
  25. § 17 Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
  26. § 18 Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
  27. § 19 Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
  28. § 20 Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
  29. § 21 Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
  30. § 22 Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
  31. Abschnitt 4 · Bestimmungen zum Datenzugang
  32. § 23 Zugang zu Daten aus Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
  33. Kapitel 4 · Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
  34. Abschnitt 1 · Ausbildungsstätten
  35. § 24 Anforderungen an Ausbildungsstätten
  36. Abschnitt 2 · Lehrgänge über künstliche Besamung
  37. Unterabschnitt 1 · Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
  38. § 25 Zulassungsvoraussetzungen
  39. § 26 Lehrinhalte
  40. § 27 Abschlussprüfung
  41. Unterabschnitt 2 · Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
  42. § 28 Zulassungsvoraussetzungen
  43. § 29 Lehrinhalte
  44. § 30 Abschlussprüfung
  45. Abschnitt 3 · Lehrgänge über Embryotransfer
  46. § 31 Zulassungsvoraussetzungen
  47. § 32 Lehrinhalte
  48. § 33 Abschlussprüfung
  49. Kapitel 5 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  50. § 34 Ordnungswidrigkeiten
  51. § 35 Übergangsvorschriften
  52. § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  53. Schlussformel
  54. Anlage 1 (zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
  55. Anlage 2 (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
  56. Anlage 2a (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
  57. Anlage 3 (zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit