Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
TierpflAusbV 2003§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
TierpflAusbV 2003Der Ausbildungsberuf Tierpfleger/Tierpflegerin wird staatlich anerkannt.