Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
TierpflAusbV 2003§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Forschung und Klinik,
2.
Zoo,
3.
Tierheim und Tierpension
gewählt werden.