Gesetze / TrZollV · BGBl I 2009, 2947

Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes

29 Normen · ausgefertigt 24.08.2009 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Kapitel 1 · Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
  4. § 1 Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
  5. § 2 Fristverlängerung
  6. § 3 Rückwirkende Bewilligung
  7. Kapitel 2 · Anmeldung zur Truppenverwendung
  8. § 4 Verwendung des Einheitspapiers
  9. § 5 Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen
  10. § 6 Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung
  11. Kapitel 3 · Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
  12. Abschnitt 1 · Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere
  13. Unterabschnitt 1 · Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
  14. § 7 Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen
  15. § 8 Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere
  16. § 9 Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen
  17. Unterabschnitt 2 · Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
  18. § 10 Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
  19. § 11 Genehmigungspflicht
  20. § 12 Sonstige öffentliche Veranstaltungen
  21. § 13 Nichtöffentliche Veranstaltungen
  22. Unterabschnitt 3 · Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
  23. § 14 Erwerb von Einfuhrwaren
  24. Unterabschnitt 4 · Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
  25. § 15 Versorgungsberechtigte Personen
  26. § 16 Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen
  27. § 17 Zulassung als versorgungsberechtigte Person
  28. Abschnitt 2 · Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
  29. § 18 Veräußerungsgenehmigung
  30. § 19 Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung
  31. § 20 Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung
  32. Kapitel 4 · Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
  33. § 21 Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
  34. § 22 Lagerung von Waren in der Truppenverwendung
  35. § 23 Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppenverwendung
  36. § 24 Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge
  37. Kapitel 5 · Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
  38. § 25 Geringfügige Pflichtverletzungen
  39. § 26 Übersiedlungsgut
  40. Kapitel 6 · Sonstige Bestimmungen
  41. § 27 Zuständige Zollstelle
  42. § 28 Ordnungswidrigkeiten
  43. § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten