Gesetze / TrZollV · BGBl I 2009, 2947
Verordnung zur Durchführung des Truppenzollgesetzes
29 Normen · ausgefertigt 24.08.2009 · Änderungen
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1 · Bewilligung der Truppenverwendung nichtberechtigter Personen
- § 1 Bewilligung der Truppenverwendung nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes
- § 2 Fristverlängerung
- § 3 Rückwirkende Bewilligung
- Kapitel 2 · Anmeldung zur Truppenverwendung
- § 4 Verwendung des Einheitspapiers
- § 5 Der Zollanmeldung beizufügende Unterlagen
- § 6 Verzicht auf die Einfuhr-/Erwerbsgenehmigung
- Kapitel 3 · Abgabe von Waren in der Truppenverwendung
- Abschnitt 1 · Abgabe durch die ausländischen Streitkräfte und Hauptquartiere
- Unterabschnitt 1 · Abgabe aus dienstlichen Gründen, Abgabenbefreiung
- § 7 Abgabe von Waren in Verpflegungseinrichtungen
- § 8 Abgabe von Waren an deutsche Mitglieder der Hauptquartiere
- § 9 Abgabe von Waren aus anderen dienstlichen Gründen
- Unterabschnitt 2 · Abgabe auf Veranstaltungen, Abgabenbefreiung
- § 10 Öffentliche Veranstaltungen der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 11 Genehmigungspflicht
- § 12 Sonstige öffentliche Veranstaltungen
- § 13 Nichtöffentliche Veranstaltungen
- Unterabschnitt 3 · Abgabe an nichtberechtigte Personen, die Kinder von Mitgliedern der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere zeitweise betreuen
- § 14 Erwerb von Einfuhrwaren
- Unterabschnitt 4 · Abgabe an versorgungsberechtigte Personen
- § 15 Versorgungsberechtigte Personen
- § 16 Rechte und Pflichten der versorgungsberechtigten Personen
- § 17 Zulassung als versorgungsberechtigte Person
- Abschnitt 2 · Abgabe durch die Mitglieder der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 18 Veräußerungsgenehmigung
- § 19 Abgabe von Geschenken, Abgabenbefreiung
- § 20 Abgabe auf Flohmärkten, Abgabenbefreiung
- Kapitel 4 · Handlungen, die keine zweckwidrige Verwendung darstellen
- § 21 Beförderung von Waren in der Truppenverwendung
- § 22 Lagerung von Waren in der Truppenverwendung
- § 23 Unentgeltliches Überlassen von Waren in der Truppenverwendung
- § 24 Kommissionsgeschäfte über Kraftfahrzeuge
- Kapitel 5 · Ausnahmen von der Abgabenentstehung, Übersiedlungsgut
- § 25 Geringfügige Pflichtverletzungen
- § 26 Übersiedlungsgut
- Kapitel 6 · Sonstige Bestimmungen
- § 27 Zuständige Zollstelle
- § 28 Ordnungswidrigkeiten
- § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten