Gesetze / TrinkwV 2001 · BGBl I 2001, 959
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
30 Normen · ausgefertigt 21.05.2001 · Änderungen
- 1. Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt · Beschaffenheit des Trinkwassers
- § 4 Allgemeine Anforderungen
- § 5 Mikrobiologische Anforderungen
- § 6 Chemische Anforderungen
- § 7 Indikatorparameter
- § 7a Radiologische Anforderungen
- § 8 Stelle der Einhaltung
- § 9 Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen, der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten sowie der Überschreitung von Parameterwerten für radioaktive Stoffe
- § 10 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter
- 3. Abschnitt · Aufbereitung und Desinfektion
- § 11 Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
- § 12 Ausnahmegenehmigungen
- 4. Abschnitt · Pflichten des Unternehmers und des sonstigen Inhabers einer Wasserversorgungsanlage
- § 13 Anzeigepflichten
- § 14 Untersuchungspflichten
- § 14a Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
- § 14b Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
- § 15 Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen
- § 15a Anzeigepflicht für Untersuchungsstellen
- § 16 Besondere Anzeige- und Handlungspflichten
- § 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
- 5. Abschnitt · Überwachung
- § 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt
- § 19 Umfang der Überwachung
- § 20 Anordnungen des Gesundheitsamtes
- § 20a Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
- § 21 Information der Verbraucher und Berichtspflichten
- 6. Abschnitt · Sondervorschriften
- § 22 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
- § 23 Vollzug im Bereich der Eisenbahnen des Bundes
- 7. Abschnitt · Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 24 Straftaten
- § 25 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 und 3)Mikrobiologische Parameter
- Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2) Chemische Parameter
- Anlage 3 (zu § 7 und § 14 Absatz 3)Indikatorparameter
- Anlage 3a (zu den §§ 7a, 9 und 14a)Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe
- Anlage 4 (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1)Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet
- Anlage 5 (zu § 15 Absatz 1 und 2)