Gesetze / Trinkwasserverordnung
TrinkwV 2001Anlage 4 (zu § 14 Absatz 2 Satz 1 und § 19 Absatz 2b Nummer 1)Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 110 - 111)
a)
Parameter der Gruppe AUnter den nachfolgend bestimmten Bedingungen werden die Parameter der Gruppe A durch die folgenden Parameter ergänzt:
–
Enterokokken
–
Escherichia coli (E. coli)
–
Coliforme Bakterien
–
Koloniezahl bei 22 °C
–
Koloniezahl bei 36 °C
–
Färbung
–
Trübung
–
Geschmack
–
Geruch
–
Wasserstoffionen-Konzentration
–
Elektrische Leitfähigkeit
–
Aluminium, wenn es als Aufbereitungsstoff zugegeben wird,
–
Eisen, wenn es als Aufbereitungsstoff zugegeben wird,
–
Clostridium perfringens einschließlich Sporen, wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird,
–
Pseudomonas aeruginosa bei Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbare Behältnisse zum Zweck der Abgabe bestimmt ist.
b)
Parameter der Gruppe BParameter der Gruppe B sind alle in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter unter den dort gegebenenfalls genannten Bedingungen, wenn die Parameter nicht bereits als Parameter der Gruppe A zu untersuchen sind.
c)
Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet
| Menge des in einem Wasserversorgungsgebiet pro Tag abgegebenen oder produzierten Wassers in Kubikmeter pro Tag (Anmerkung 1) | Parameter der Gruppe A Anzahl der Untersuchungen pro Jahr (Anmerkung 2 und Anmerkung 3) | Parameter der Gruppe B Anzahl der Untersuchungen |
|---|---|---|
| < 10 | 1 | 1 pro 3 Jahre |
| ≥ 10 bis ≤ 1 000 | 4 | 1 pro Jahr |
| > 1 000 bis ≤ 10 000 | 4 zuzüglich für die über 1 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 3 pro weitere 1 000 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 1 000 Kubikmeter aufgerundet) | 1 pro Jahr zuzüglich für die über 1 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 4 500 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 4 500 Kubikmeter aufgerundet) |
| > 10 000 bis ≤ 100 000 | 3 pro Jahr zuzüglich für die über 10 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 10 000 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 10 000 Kubikmeter aufgerundet) | |
| > 100 000 | 12 pro Jahr zuzüglich für die über 100 000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro 25 000 Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 25 000 Kubikmeter aufgerundet) |
Anmerkung 1:
Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr berechnet.
Anmerkung 2:
Bei einer zeitweiligen, kurzfristigen Wasserversorgung (Ersatzversorgung) durch Wassertransport-Fahrzeuge ist das darin bereitgestellte Wasser alle 48 Stunden zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, wenn der betreffende Wasserspeicher nicht innerhalb dieses Zeitraums gereinigt oder neu befüllt worden ist.
Anmerkung 3:
Die Anzahl der Untersuchungen auf Enterokokken wird auf maximal 200 Untersuchungen pro Jahr begrenzt.